22 March 2026, 02:21

Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Schwarzes und weißes Foto eines vintage Apothekeninneren mit einer Theke, Schränken, einer Leiter und Regalen, die mit verschiedenen Gegenständen gefüllt sind, mit Text oben.

Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung von knapp 4.000 Euro durch die Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt sind fehlende Chargennummern bei sieben Rezepten, die der Versicherer bei einer Routineprüfung beanstandet hatte.

Der Apothekeninhaber, unterstützt vom Hessischen Apothekerverband, hat nun offiziellen Widerspruch gegen die Forderung eingelegt.

Die IKK classic verlangt Rückzahlungen von Apotheken, bei denen Chargennummern nicht in der elektronischen Abrechnung übermittelt wurden. Nach deutschem Recht müssen Apotheken diese Nummern für alle verschreibungspflichtigen Medikamente scannen und melden, um deren Echtheit zu prüfen und Fälschungen vorzubeugen. Die Pflicht besteht seit Einführung des SecurPharm-Systems im Jahr 2012, ohne dass es seitdem größere Änderungen gab.

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Der Versicherer hatte sieben Rezepte der hessischen Apotheke identifiziert, bei denen die Chargendaten in seinem System fehlten. Die IKK classic argumentiert, die Apotheke habe die Nummern bei Abholbestellungen nicht übermittelt – trotz gesetzlicher Verpflichtung. Der Apotheker hingegen betont, dass seine Pharmatechnik-Software alle Chargennummern erfasst, auch bei hochpreisigen Arzneimitteln.

Der Hessische Apothekerverband unterstützt den Widerspruch und verweist auf den standardisierten Arbeitsablauf der Apotheke. Bei Vorbestellungen und Abholungen müssen die Chargennummern demnach zum Zeitpunkt der Übergabe an den Patienten übermittelt werden. Die Apotheke versichert, diese Regel einzuhalten, mit Echtzeit-Prüfung über die SecurPharm-Datenbank.

Entscheidend ist nun, ob die internen Aufzeichnungen der Apotheke mit den Abrechnungsdaten der Krankenkasse übereinstimmen. Scheitert der Widerspruch, bleibt die Rückforderung von 4.000 Euro bestehen. Das Ergebnis könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Einhaltung der Chargennummer-Pflicht werden.

Quelle