Berliner Gericht verurteilt Bestechung im Millionen-Skandal der Gesundheitsbranche
Franz-Xaver OderwaldBerliner Gericht verurteilt Bestechung im Millionen-Skandal der Gesundheitsbranche
Ein Berliner Gericht hat in einem Bestechungsfall mit einem ehemaligen Gesundheitsbeamten und einem Versicherungsmitarbeiter Bewährungsstrafen verhängt. Im Mittelpunkt des Skandals standen manipulierte Patientenakten und zu Unrecht ausgezahlte Gelder in Höhe von rund 85 Millionen Euro. Zwei Männer wurden verurteilt, ein dritter Angeklagter hingegen freigesprochen.
Der Fall reicht bis ins Jahr 2015 zurück, als ein damals 62-jähriger ehemaliger Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) mutmaßlich Schmiergelder annahm. Ermittlern zufolge erhielt er von zwei Mitangeklagten – darunter ein 46-jähriger Mitarbeiter einer Krankenkasse – Datenspeichergeräte als Gegenleistung für die Genehmigung betrügerischer Änderungen. Dabei wurden medizinische Diagnosecodes im Nachhinein und ohne Rücksprache mit Ärzten angepasst, um der Krankenkasse überhöhte Erstattungen zu ermöglichen.
Der frühere KV-Vorstand gab vor Gericht an, die Absprache als Möglichkeit gesehen zu haben, die Finanzen der Vereinigung aufzubessern und gleichzeitig der Krankenkasse zu helfen. Der Versicherungsangestellte räumte ein, sich sowohl "angeregt als auch unter Druck" gefühlt zu haben, mitzuwirken, in der Hoffnung, dies werde seiner Karriere nutzen. Trotz der illegalen Absprachen stellte das Gericht fest, dass keiner der beiden Männer persönlich finanziell profitiert hatte.
Ein dritter Angeklagter, ein weiterer Krankenkassenmitarbeiter, wurde freigesprochen. Der 46-jährige Versicherungsangestellte musste eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen. Weitere Vorwürfe aus dem Jahr 2014 wurden mangels Beweisen fallengelassen.
Der ehemalige KV-Vorstand erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Mit der Verurteilung des Versicherungsmitarbeiters ist der Fall abgeschlossen, der systematische Manipulationen bei der Gesundheitsfinanzierung aufgedeckt hatte. Weitere rechtliche Schritte zu den fallengelassenen Vorwürfen von 2014 werden nicht erwartet.






