10 April 2026, 18:26

Brandenburg revolutioniert Hochschulen mit neuem Gesetz für schnellere Berufungen

Detailierte Karte von Berlin, Deutschland, mit der Universität Münster in der Mitte, die Gebäude, Straßen und Annehmlichkeiten mit zusätzlichen textuellen Informationen zeigt.

Brandenburg revolutioniert Hochschulen mit neuem Gesetz für schnellere Berufungen

Brandenburgs Landesregierung beschließt neues Hochschulgesetz zur Beschleunigung von Universitätsprozessen

Das Kabinett des Landes Brandenburg hat ein neues Hochschulgesetz verabschiedet, das Universitätsabläufe deutlich beschleunigen soll. Die Reformen geben den Hochschulen dauerhaft die Kontrolle über die Einstellung und Beförderung von Professoren. Ziel der Regierung ist es, die Berufungsverfahren auf die Hälfte der bisherigen Zeit zu verkürzen und Bürokratie für Studierende wie Mitarbeiter abzubauen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Bisher dauert die Berufung einer Professorin oder eines Professors im Schnitt 12 bis 24 Monate. Mit dem neuen Gesetz soll dieser Prozess auf sechs bis zwölf Monate reduziert werden – und Brandenburg damit zum schnellsten Bundesland bei solchen Verfahren machen. Zudem behalten die Universitäten künftig die volle Entscheidungshoheit über die Personalauswahl und Beförderungen im wissenschaftlichen Bereich, was die Effizienz weiter steigern soll.

Die Reformen stehen im Einklang mit einer Vereinbarung aus dem Jahr 2025 zwischen dem Land, der Universität Potsdam und der Hasso-Plattner-Stiftung. Im Rahmen dieser Partnerschaft plant die Stiftung den Bau eines neuen Campus in Potsdam sowie die Erweiterung des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). Langfristig soll das HPI zum führenden europäischen Zentrum für Digitalwissenschaften ausgebaut werden.

Matthias Barth, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, begrüßte die Neuerungen als Chance, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu stärken. Das Gesetz vereinfacht zudem die Immatrikulation von Studierenden, indem überflüssige bürokratische Hürden abgebaut werden. Durch eine stärkere Ausrichtung auf exzellenzbasierte Berufungen und schlankere Verfahren hofft die Landesregierung, das akademische Renommee der Region nachhaltig zu festigen.

Kern der Reform ist die dauerhafte Übertragung der Personalhoheit auf die Hochschulen bei gleichzeitig beschleunigten Berufungsverfahren. Brandenburgs Vorstoß für schnellere und effizientere Abläufe könnte bundesweit Maßstäbe setzen. Zudem ebnen die Änderungen den Weg für den Ausbau von Forschungseinrichtungen und eine stärkere Fokussierung auf digitale Bildung.

Quelle