18 June 2026, 02:21

Einigung bei FLAF: Arbeitgeberanteil sinkt 2028 – doch die Finanzlücke bleibt strittig

Bund und Länder einig: 'Weg zur Senkung der Arbeitskosten ist klar'

Einigung bei FLAF: Arbeitgeberanteil sinkt 2028 – doch die Finanzlücke bleibt strittig

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Arbeitgeberanteil zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt wochenlangen Verhandlungen darüber, wie die entstehende Finanzlücke geschlossen werden soll. Beide Seiten haben nun die notwendigen Mittel gesichert, um die Änderung umzusetzen.

Die Gespräche begannen, nachdem die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Kürzung des Länderanteils an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Die Länder lehnten diesen Ansatz vehement ab und argumentierten, die Verantwortung für die Entlastung liege beim Bund. Sie forderten einen Ausgleich für entgangene Einnahmen.

Schließlich einigte man sich: Die Länder übernehmen ein Drittel der 200-Millionen-Euro-Lücke im FLAF – allerdings nur bis 2028. Die restlichen Mittel stammen aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility), was den früheren Forderungen der Länder nach Bundesbeteiligung entspricht.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro geschlossen sei. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ergänzte, dass auch Länder und Gemeinden zur Finanzierung des FLAF beitragen würden. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.

Das Thema wird 2029 wieder aufgegriffen, wenn die Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich beginnen.

Die Vereinbarung bedeutet, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF 2028 um einen Prozentpunkt sinken. Die Länder übernehmen vorübergehend einen Teil der Kosten, während EU-Mittel die verbleibende Lücke decken. Die Lösung gilt jedoch nur für ein Jahr, bevor die umfassenderen Haushaltsgespräche wiederaufgenommen werden.

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