Gefangener flieht bei begleitetem Ausflug aus niedersächsischem Gefängnis
Meryem DobesGefangener flieht bei begleitetem Ausflug aus niedersächsischem Gefängnis
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausflugs aus dem Gefängnis Celle in Peine (Niedersachsen) geflohen. Seine Flucht wirft Fragen zur Sicherheit des Strafvollzugssystems in Niedersachsen auf. Der Vorfall ereignete sich, als er sich auf einem Motorrad befand – seitdem fahnden die Behörden europaweit nach ihm.
Benjamin F. hatte zuvor bereits 38 Mal Hafturlaub erhalten. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung solchen Urlaub beantragen. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Ausgänge müssen Häftlinge mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Die Gefängnisbehörden hatten ihn vor der Genehmigung des Ausflugs als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft.
Während seiner Flucht besuchte Benjamin F. seine Mutter in Vöhrum. Später wurde er in Italien nach einem Verkehrsunfall festgenommen. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag erklärte, der Vorfall habe das öffentliche Vertrauen in das System erschüttert.
Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der Gewährung von Hafturlaub für Hochsicherheitsgehängnisinsassen verbunden sind. Nach seiner Festnahme im Ausland, die Versäumnisse in der Aufsicht offenlegte, werden die Behörden nun das Bewertungsverfahren für künftige Urlaubsgenehmigungen überprüfen.






