Gericht bestätigt AfD-Niedersachsen als "Prüffall" wegen Verfassungsfeindlichkeit
Bekir KochGericht bestätigt AfD-Niedersachsen als "Prüffall" wegen Verfassungsfeindlichkeit
Ein Gericht in Deutschland hat die Einstufung des niedersächsischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) als „Prüffall“ bestätigt. Die Entscheidung folgt einer umfassenden Überprüfung der Beweislage durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. In der Begründung heißt es, es gebe ausreichende Hinweise auf Bestrebungen, das demokratische System Deutschlands zu untergraben.
Bereits im Mai 2022 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Niedersachsen erstmals als „Prüffall“ eingestuft. Diese Klassifizierung basierte auf Bedenken hinsichtlich Aktivitäten, die die verfassungsmäßige Ordnung des Landes gefährden könnten.
Im Februar 2026 erklärte die Behörde den Verband öffentlich zum „gesicherten Erkenntnisobjekt“. Die gerichtliche Entscheidung stützt sich auf einen 212-seitigen Bericht, der verfassungsfeindliches Verhalten dokumentiert – darunter Handlungen, die darauf abzielen, die Menschenwürde und die demokratische Staatsführung zu untergraben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD behält das Recht, vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Berufung einzulegen. Die Einstufung ermöglicht es den Behörden, die Aktivitäten der Partei weiterhin engmaschig zu überwachen.
