23 June 2026, 22:16

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und KI-Pornografie-Skandal

Ulmen setzt sich vor Gericht gegen 'Der Spiegel' durch

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und KI-Pornografie-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Urteils stehen Behauptungen, Ulmen habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet.

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Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für die Vorwürfe gegen Ulmen. Zudem untersagte es Der Spiegel, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail zu veröffentlichen, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei gesendet hatte. Der Inhalt der E-Mail wurde als Teil des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft, der besonders geschützt ist.

Die Entscheidung ist besonders bedeutsam für die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt. Die Kanzlei strebt an, die öffentliche Diskussion zu versachlichen und die Vorverurteilung ihres Mandanten zu beenden. Gleichzeitig bleibt es dem Magazin weiterhin erlaubt, über die Vorwürfe von Collien Fernandes zu berichten, die Ulmen körperliche Gewalt vorwirft.

Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe häuslicher Gewalt. Der Fall hat eine breitere politische Debatte ausgelöst. Konservative Politiker, darunter Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), setzen sich für eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Klarnamen im Internet ein. Andere, wie die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang, fordern strengere Regulierungen zum Missbrauch von KI.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zudem Pläne angekündigt, das Strafrecht zu verschärfen. Im Fokus stehen dabei die Bekämpfung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes und das, was sie als „digitale sexualisierte Gewalt“ bezeichnet.

Das Gerichtsurteil blockiert zwar die Veröffentlichung bestimmter Behauptungen, verhindert aber nicht die Berichterstattung über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe. Die einstweilige Verfügung unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und ethischen Debatten über Privatsphäre, KI-Missbrauch und digitale Belästigung. Politiker fordern weiterhin stärkere gesetzliche Rahmenbedingungen, um solche Probleme zu adressieren.

Quelle