Historischer Kompromiss: Bund entlastet Kommunen ab September mit Milliardenhilfen
Meryem DobesHistorischer Kompromiss: Bund entlastet Kommunen ab September mit Milliardenhilfen
Bund und Länder haben sich auf eine Lösung geeinigt, um die finanzielle Belastung der Kommunen zu verringern. Das Abkommen soll langjährige Streitigkeiten über Bundesgesetze beilegen, die den Ländern und Gemeinden Kosten aufbürden, ohne diese zu erstatten. Neue Regelungen treten am 1. September in Kraft, um diese Änderung umzusetzen.
Im Mittelpunkt des Konflikts standen Bundesgesetze, die in den vergangenen zehn Jahren zunehmend die Haushalte von Ländern und Kommunen belastet haben. Besonders drei Maßnahmen – das Bundesbeteiligungengesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz – haben die kommunalen Budgets stark strapaziert.
Künftig übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, wenn seine Gesetze zusätzliche Ausgaben für Länder oder Gemeinden erfordern – allerdings nur, wenn die Belastung 200 Millionen Euro übersteigt. Die Entschädigung wird aus den Mehrwertsteuereinnahmen finanziert.
Die Einigung folgt dem Prinzip „Wer bestellt, zahlt“ und stellt sicher, dass der Bund die von ihm veranlassten Verpflichtungen auch trägt. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder erwartet, dass die Neuregelung den Kommunen ab 2027 Entlastungen in Milliardenhöhe bringen wird. Schon im kommenden Jahr könnten die Gebietskörperschaften rund 3 Milliarden Euro sparen, in den Folgejahren sollen die Einsparungen weiter steigen.
Die Vereinbarung markiert einen Wandel in der Verteilung der finanziellen Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Gemeinden erhalten künftig erhebliche Unterstützung bei der Umsetzung kostspieliger Bundesgesetze. Das neue System startet am 1. September, wobei die Entlastungen in den nächsten Jahren weiter wachsen sollen.
