10 May 2026, 06:23

Hubigs Reform soll geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Cartoon of a courtroom scene titled "Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" showing a group of people, a standing man, and a table with objects.

Hubigs Reform soll geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu ahnden. Ziel der Neuregelung ist es, dass Verbrechen, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden.

Nach aktuellem Recht können besitzergreifende oder geschlechterbezogene Tötungen zwar als Mord gewertet werden. Dennoch enden einige Fälle weiterhin mit einer Verurteilung wegen Totschlags – ein Straftatbestand, der deutlich mildere Strafen nach sich zieht. Nur bei einer Mordverurteilung ist lebenslange Freiheitsstrafe möglich, was die Unterscheidung entscheidend macht.

Hubigs Entwurf sieht vor, den Mordparagraphen explizit um Tötungen zu erweitern, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Die Bundesregierung argumentiert, dass diese Änderung die Rechtslage klärt und verhindert, dass solche Taten herabgestuft werden. Behörden vertrauen darauf, dass die Reform strengere Strafen für Täter geschlechtsspezifischer Gewalt sichert.

Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, würden Tötungen aus geschlechterfeindlichen Motiven durchgehend als Mord eingestuft. Damit würde eine rechtliche Lücke geschlossen und die Konsequenzen für Täter verschärft. Bevor das Vorhaben in Kraft treten kann, steht nun eine weitere Prüfung an.

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