Neue Hilfsmittel-Regeln bringen Apotheken in Erklärungsnot und Zeitdruck
Bekir KochNeue Hilfsmittel-Regeln bringen Apotheken in Erklärungsnot und Zeitdruck
Neue Regeln für die Abgabe von Hilfsmitteln sorgen in deutschen Apotheken für Verunsicherung
Seit dem 1. März 2024 gelten verschärfte Vorqualifizierungsanforderungen (VQ) – allerdings nur für bestimmte Produkte. Die Änderungen ergeben sich aus aktualisierten Versorgungsverträgen mit der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die bereits ein Jahr zuvor in Kraft getreten waren.
Die zentrale Neuerung unterteilt Hilfsmittel in zwei Kategorien: "Apothekenstandard"-Produkte (Anhang 1A) dürfen weiterhin ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand abgegeben werden. Bei "nicht standardisierten" Hilfsmitteln (Anhänge 1B bis 1L) ist jedoch eine verbindliche Vorqualifizierung durch die Agentur für Vorqualifizierung (AfVQ) erforderlich. Betroffen sind unter anderem Absauggeräte, Badehilfen, Bandagen sowie Therapieknetmasse der Kategorie 32A.
Apotheken müssen sich zudem aktiv über ein Online-Portal registrieren, um diese regulierten Hilfsmittel anbieten zu dürfen. Wer Produkte ohne gültige VQ abrechnet, riskiert finanzielle Rückforderungen oder den Ausschluss aus bestimmten Versorgungsbereichen. Die AfVQ betont, dass die Vorqualifizierung keineswegs abgeschafft wurde – entgegen der Annahme einiger Apotheker.
Ein Apothekeninhaber aus Niedersachsen kritisierte das Vorgehen der AfVQ und bezeichnete deren Werbe-E-Mails als übertrieben aggressiv. Die Behörde wirbt hingegen mit schnellen und kostengünstigen VQ-Dienstleistungen. Dennoch herrscht weiterhin Unklarheit darüber, welche Hilfsmittel genau unter die neuen Regeln fallen – offizielle Listen bleiben vage.
Die aktuellen Vorschriften bauen auf Verträgen auf, die bereits im März 2023 eingeführt wurden. Die jüngste Aktualisierung verschärft jedoch die Umsetzung, sodass einige Apotheken nun unter Zeitdruck nachrüsten müssen.
Die Branche steht vor einem klareren, aber strengerem System für die Hilfsmittelversorgung. Wer für regulierte Produkte keine VQ vorweisen kann, muss mit Sanktionen oder Versorgungslücken rechnen. Die AfVQ wirbt weiterhin für ihre Unterstützungsangebote – doch die Verärgerung über unklare Produktlisten und eine aufdringliche Ansprache bleibt.






