Niedersächsische Grundsteuerreform hält gerichtlicher Prüfung stand – doch der Streit geht weiter
Meryem DobesNiedersächsische Grundsteuerreform hält gerichtlicher Prüfung stand – doch der Streit geht weiter
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit ihrer Klage gegen das reformierte Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Neuregelung von 2021 nicht verfassungswidrig sei, und wies die Klage damit in letzter Instanz auf Landesebene ab. Eine Revision beim Bundesfinanzhof in München bleibt aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls jedoch möglich.
Ausgelöst wurde der Streit durch Kritik des Bundesverfassungsgerichts an veralteten Bewertungsmethoden für Immobilien. Daraufhin verabschiedete die Bundesregierung bis Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz. Den Bundesländern wurde dabei die Wahl gelassen, entweder das Bundesmodell zu übernehmen oder eigene Lösungen zu entwickeln – Niedersachsen entschied sich für Letzteres.
Das neue System trat Anfang 2025 in Kraft. Es sollte das Gesamtaufkommen der Steuer stabil halten, führt aber dazu, dass einige Eigentümer und Mieter höhere Abgaben zahlen müssen, während andere entlastet werden. Die Klägerin argumentierte, ihr Gewerbeobjekt werde durch das in Niedersachsen angewandte Bodenrichtwertmodell unrechtmäßig überbewertet und damit übermäßig besteuert.
In seiner Begründung bestätigte das Gericht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in Steuerfragen. Es billigte vereinfachte Bewertungsverfahren sowie Begünstigungen für Wohnimmobilien und stützte damit den niedersächsischen Ansatz. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) begrüßte das Urteil als „gerechte Lösung“.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Rechtmäßigkeit der niedersächsischen Grundsteuerreform. Das System bleibt vorerst bestehen, eine weitere Prüfung auf Bundesebene ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Regelungen des Landes zur Grundbesteuerung gelten damit weiterhin – mit den ursprünglich vorgesehenen Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter.






