15 April 2026, 22:23

Polizei Neuss-Erfttal kontrolliert Kindersicherheit und Tempo im Straßenverkehr

Eine Gruppe von Kindern vor einem Polizisten mit einer Waffe, mit Fahrzeugen, Menschen, Fahrrädern und Bäumen im Hintergrund unter einem bewölktem Himmel.

Polizei Neuss-Erfttal kontrolliert Kindersicherheit und Tempo im Straßenverkehr

Polizei in Neuss-Erfttal führt Sonderkontrolle zu Geschwindigkeit und Anschnallpflicht durch

Am 26. März führte die Polizei in Neuss-Erfttal eine besondere Verkehrsaktion durch, um Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Einhaltung der Anschnallpflicht zu überprüfen. An der Initiative beteiligten sich lokale Behörden, der Kindergarten des Deutschen Roten Kreuzes sowie die Verkehrswachorganisation Verkehrswacht. Autofahrer, die sich an die Regeln hielten, erhielten von den anwesenden Kindern eine kleine Belohnung.

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Im Fokus der Kontrolle standen zwei zentrale Themen: die Einhaltung der Tempolimits und die Kindersicherheit. Beamte überwachten die Fahrzeuge, um die Vorschriften durchzusetzen. Auffällig war die hohe Zahl von Kindern, die entweder völlig ungesichert oder falsch im Auto befestigt waren.

Nach deutschem Recht müssen Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm auch auf kurzen Fahrten stets in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden. Die Verantwortung für die korrekte Sicherung der jungen Mitfahrer liegt bei den Fahrern. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Im Rahmen der Aktion überreichten Kindergartenkinder den regelkonformen Autofahrern Osterkarten und Schokoeier. Die Veranstaltung sollte das Bewusstsein für Verkehrssicherheit schärfen und gleichzeitig zu verantwortungsvollem Verhalten im Straßenverkehr motivieren.

Die Kontrolle unterstrich die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Kindersicherheit in Fahrzeugen. Die Behörden betonten, dass die richtige Sicherung verpflichtend ist – unabhängig von der Länge der Fahrt. Fahrer, die sich an die Vorschriften hielten, wurden belohnt, um die Bedeutung der Verkehrsvorschriften zu verdeutlichen.

Quelle