21 March 2026, 06:23

Sächsische Apotheker müssen 93.000 Euro für illegale Krebstherapien zurückzahlen

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für die gleichen Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Sächsische Apotheker müssen 93.000 Euro für illegale Krebstherapien zurückzahlen

Zwei Apotheker in Sachsen müssen fast 100.000 Euro gemeinsam zurückzahlen, weil sie Krebstherapien ohne gültige Verträge abgegeben haben. In den Fällen ging es um zytotoxische Arzneimittel, die Patienten trotz exklusiver Vereinbarungen mit den Krankenkassen verordnet wurden. Gerichte haben die finanziellen Sanktionen nun bestätigt und damit einen langjährigen Rechtsstreit beendet.

Der Streit begann, als Anfang 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) exklusive Verträge für sterile Zubereitungen verboten wurden. Zuvor durften nur ausgewählte Apotheken bestimmte Zytostatika abgeben. Zwei Apotheker setzten die Abgabe dieser Medikamente fort, ohne sich den vorgeschriebenen Open-House-Verträgen mit den Krankenkassen anzuschließen.

In einem Fall hatte ein Apotheker parenterale Krebstherapien ohne gültigen Vertrag abgegeben, woraufhin eine Rückforderung in Höhe von 44.000 Euro erfolgte. Im zweiten Fall ignorierte ein Dresdner Apotheker die exklusiven Konditionen der Barmer und musste 49.000 Euro zurückerstatten. Beide legten Widerspruch ein und beriefen sich auf eine Verletzung ihrer Grundrechte.

Das Bundessozialgericht wies ihre Klagen ab, und das Bundesverfassungsgericht lehnte später ihre Verfassungsbeschwerden ohne inhaltliche Prüfung ab. Die Apotheker konnten nicht nachweisen, dass die Urteile ihre Rechte verletzt hätten. Währenddessen schlossen einige Krankenkassen 2023 in einer Übergangsphase neue Verträge ab – in der Hoffnung auf Bestandsschutz.

Zudem setzten die Kassen nach §129 SGB V wettbewerbliche Ausschreibungen durch und ahndeten nicht konforme Apotheken mit finanziellen Rückforderungen oder Lieferbeschränkungen. Ziel war es, kostengünstige und zuverlässige Versorgungswege für Onkologika zu sichern.

Die Urteile bestätigen, dass Apotheken bei der Abgabe spezialisierter Therapien die Verträge mit den Krankenkassen einhalten müssen. Die beiden sächsischen Apotheker stehen nun vor Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 93.000 Euro. Die Krankenkassen setzen weiterhin strenge Ausschreibungsregeln durch, um Kosten zu kontrollieren und eine gleichbleibende Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

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