Warum Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Franz-Xaver OderwaldWarum Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Karsamstag, auch Ostersamstag genannt, ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein gewöhnlicher Werktag. Obwohl der Tag religiös als Abschluss der Fastenzeit von großer Bedeutung ist, haben Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf freibekommen.
Karsamstag fällt auf den Tag vor Ostersonntag und markiert in der christlichen Tradition eine Phase der stillen Besinnung. Sein Datum verschiebt sich jährlich – entsprechend den gleichen kirchlichen Regeln, nach denen auch Ostern berechnet wird. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April.
Trotz seiner spirituellen Relevanz ist der Tag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen ihrer Arbeit nachgehen, sofern sie eingeteilt sind, ohne Anspruch auf besonderen Lohnzuschlag. Einige Bundesländer empfehlen zwar einen Tag der Ruhe, doch dies bedeutet keinen freien Tag.
Schulen, Kitas und Behörden bleiben in der Regel geöffnet, da kein offizieller Feiertag gilt. Theologisch korrekt ist die Bezeichnung Karsamstag, doch im Alltag wird häufig auch Ostersamstag verwendet.
Da der Tag als normaler Arbeitstag gilt, laufen Geschäfte und Dienstleistungen wie gewohnt weiter. Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehen ihren gewohnten Tätigkeiten nach – es sei denn, sie haben individuell Urlaub beantragt. Die Trennung zwischen religiöser Bedeutung und rechtlicher Behandlung zeigt sich damit klar in der Praxis.






