Bundesgerichtshof entscheidet: Bauunternehmen muss mangelhaften Landwirtschaftssilo komplett sanieren
Meryem DobesBundesgerichtshof entscheidet: Bauunternehmen muss mangelhaften Landwirtschaftssilo komplett sanieren
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Landwirtschaftssilo hat nun sein endgültiges Urteil erhalten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Bauunternehmen sämtliche Mängel an einem 2010 errichteten Überfahrsilo für einen Landwirt vollständig beheben muss. Zuvor hatten untere Instanzen widersprüchliche Urteile zu Kosten und Verantwortung gefällt.
Der Silo war im September 2010 fertiggestellt worden, doch bereits kurz nach der Übergabe traten Probleme auf: Risse und unebene Flächen machten sich bemerkbar, woraufhin der Landwirt rechtliche Schritte einleitete. 2013 bestätigte ein selbstständiges Beweisverfahren die Mängel, was 2015 zu einer offiziellen Forderung über 120.000 Euro für vorläufige Reparaturkosten führte.
Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Zahlung später jedoch um ein Drittel und begründete dies mit einer geteilten Verantwortung. Der Streit eskalierte bis vor den Bundesgerichtshof, der das reduzierte Urteil aufhob.
Das höchste Gericht urteilte, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig vom späteren Gebrauch oder Zustand des Silos. Die Richter betonten, der Landwirt habe Anspruch auf einen einwandfreien Silo, wie ursprünglich vereinbart.
Die endgültige Entscheidung bestätigt das Recht des Landwirts auf einen voll funktionsfähigen Silo ohne zusätzliche Kosten. Das Bauunternehmen ist nun gesetzlich verpflichtet, sämtliche Reparaturen zu übernehmen und setzt damit dem jahrelangen Rechtsstreit ein Ende. Das Urteil unterstreicht die Verpflichtung, die vertraglich zugesicherten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen.






