Bundesrat blockiert Apothekenreform: Warnung vor "Stempelapotheken" und Marktkonzentration
Meryem DobesBundesrat blockiert Apothekenreform: Warnung vor "Stempelapotheken" und Marktkonzentration
Der deutsche Bundesrat hat Bedenken gegen die geplante Apothekenreform der Bundesregierung angemeldet und dringt nun auf zentrale Nachbesserungen, um unerwünschte Folgen für den Sektor zu vermeiden. Kritiker befürchten, dass die Neuregelungen den Aufstieg sogenannter "Stempelapotheken" begünstigen könnten – Betriebe, die sich eher auf Abrechnung als auf Patientenversorgung konzentrieren.
Laut aktuellem Entwurf warnt der Bundesrat, dass zu viele Apotheken ihre Herstellung und Auftragsfertigung an einige wenige große, bundesweit agierende Anbieter auslagern könnten. Um diese Konzentration zu verhindern, besteht die Länderkammer darauf, dass Auftrags- und Herstellungsapotheken geografisch eng beieinander liegen müssen.
Zudem fordert der Bundesrat, dass Krankenhausapotheken alle parenteralen Arzneimittel – und nicht nur Zytostatika – als Auftragshersteller liefern dürfen. Bisher sieht die Reform vor, dass sie sich auf Krebsmedikamente beschränken, was nach Ansicht des Bundesrats unnötige Hürden für andere lebenswichtige Präparate schafft.
Ein weiterer Änderungsvorschlag zielt darauf ab, die Vorschriften auf alle gebrauchsfertigen parenteralen Zubereitungen auszuweiten, die patientenindividuell hergestellt werden. Damit würden mehr Standardoperationen in Apotheken einer strengeren Kontrolle unterliegen. Allerdings gibt es keine aktuellen Daten dazu, wie viele öffentliche Apotheken in Deutschland derzeit über eigene sterile Labore für die Herstellung solcher Medikamente verfügen oder wie sich diese Zahl in den letzten Jahren entwickelt hat.
Sollten die Vorschläge des Bundesrats übernommen werden, würde sich der Anwendungsbereich der Reform deutlich erweitern: Krankenhausapotheken erhielten weitergehende Herstellungsrechte, während strengere Standortregeln verhindern könnten, dass einige wenige Großanbieter den Markt dominieren. Die endgültige Entscheidung über die Änderungen liegt nun bei den Bundestagsabgeordneten.