Bundesregierung verlängert Entlastungen für Krankenkassen bis 2026
Die deutsche Bundesregierung hat die finanziellen Entlastungsmaßnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2026 verlängert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der Preisdeckelung und den verpflichtenden Rabatten für verschreibungspflichtige Medikamente fest. Mit diesen Schritten soll verhindert werden, dass die Beitragssätze für Versicherte im kommenden Jahr weiter steigen.
Durch die Preisdeckelung und die Herstellerrabatte konnten die Ausgaben der GKV bereits 2024 um 2,19 Milliarden Euro gesenkt werden. Ohne eine Fortführung der Entlastungen würde der Zusatzbeitragssatz 2026 auf 2,9 Prozent ansteigen – nach 1,7 Prozent im Jahr 2024. Zudem bestätigte das BMG, dass eine 2018 eingeführte Inflationsanpassung im Jahr 2026 weitere Einsparungen in Höhe von 79 Millionen Euro bringen wird.
Pharmaunternehmen können weiterhin Befreiungen von den gesetzlichen Rabattpflichten beantragen, falls die finanzielle Belastung zu hoch wird. Für Kinderarzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente gelten Sonderregelungen, die eine Erhöhung der Basspreise um bis zu 50 Prozent nach dem Arzneimittelpreisverordnung-Gesetz (ALVVG) ermöglichen. Zudem können die Preise für neue Medikamente, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) fallen, individuell verhandelt werden.
Die verlängerten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Finanzen der GKV im Jahr 2026 zu stabilisieren. Durch die Beibehaltung der Rabatte und der Preisdeckelung will die Regierung weitere Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung begrenzen. Die Inflationsanpassung und die Ausnahmemöglichkeiten bieten den Arzneimittelherstellern zusätzliche Flexibilität.






