Ehegattensplitting 2025: So sparen Paare mit ungleichen Einkommen Tausende Euro
Meryem DobesEhegattensplitting 2025: So sparen Paare mit ungleichen Einkommen Tausende Euro
Verheiratete Paare in Deutschland könnten ab 2025 durch gemeinsame Steuererklärung deutlich sparen
Eine neue Analyse zeigt, wie das Ehegattensplitting Haushalten zugutekommt, in denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Das System ermöglicht es Paaren, ihre Steuerlast zu senken, indem ihre Einkommen zusammengerechnet und anschließend für die Berechnung halbiert werden.
Da das deutsche Steuersystem progressiv ausgestaltet ist, zahlen Besserverdiener einen höheren Anteil ihres Einkommens als Steuern. Bei einer gemeinsamen Veranlagung werden die Gesamteinkünfte der Ehepartner addiert und anschließend hälftig aufgeteilt. Diese Methode führt oft zu einer geringeren Steuerbelastung – insbesondere dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Der Grundfreibetrag für Einzelpersonen steigt 2026 auf 12.348 Euro. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, erhalten das Doppelte dieses Betrags – selbst wenn ein Partner kaum oder kein Einkommen hat. Ein Haushalt mit einem Vollzeitverdiener (50.000 Euro Jahreseinkommen) und einem Teilzeitverdiener (10.000 Euro) könnte beispielsweise 2.085 Euro sparen, wenn er sich 2025 für die gemeinsame Veranlagung entscheidet.
Allerdings entfällt der Vorteil, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. In solchen Fällen macht das Ehegattensplitting keinen Unterschied bei der Gesamtsteuerlast. Je größer die Gehaltsunterschiede zwischen den Eheleuten sind, desto höher fallen die möglichen Ersparnisse aus.
Das System begünstigt Paare mit ungleichen Einkommen, indem es ihre gemeinsame Steuerlast verringert. Wer eine gemeinsame Veranlagung in Betracht zieht, sollte prüfen, ob er anspruchsberechtigt ist – die Ersparnisse hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Das Finanzamt wendet automatisch die günstigste Berechnungsmethode an, sobald ein gemeinsamer Steuerbescheid eingereicht wird.






