31 March 2026, 00:26

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in historischem Artikel

Ausführliche alte Karte von Weimar, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in historischem Artikel

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels aus dem Jahr 2024, in dem ein historischer Slogan mit Bezug zur NS-Symbolik wiedergegeben wurde. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" enthielt einen Text aus dem Jahr 1931 von der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, in dem die Parole "Alles für Deutschland" verwendet wurde. Zwar hat der Spruch Wurzeln, die über die NS-Zeit hinausreichen, doch bleibt seine heutige Verwendung rechtlich umstritten.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine anonyme Beschwerde bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verbunden ist. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen übernommen; auch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) ist in die Untersuchungen eingebunden.

Der Slogan "Alles für Deutschland" ist vor allem als Motto der NS-SA bekannt, das auf deren Dolchen eingraviert war. Nach deutschem Recht (§ 86a StGB) ist seine öffentliche Verwendung strafbar – es sei denn, er dient der historischen oder bildungspolitischen Berichterstattung. Der umstrittene Artikel von 2024 gab einen Text aus dem Jahr 1931 wieder, der in der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner erschienen war und die Parole in einem anderen Kontext nutzte. Auch die Weimarer Organisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold verwendete eine ähnliche Losung: "Nichts für uns – alles für Deutschland!"

Trotz dieser historischen Beispiele wird der Spruch in der öffentlichen Wahrnehmung und juristisch vorrangig mit der NS-Symbolik in Verbindung gebracht. Dies zeigte sich 2024, als der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung der Parole in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt wurde. Die Herausgeber des Blogs geben an, von den Behörden nur begrenzte Informationen erhalten zu haben; bestätigt wurde lediglich, dass ein Verfahren läuft.

Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, sieht sich nun mit der Frage konfrontiert, ob die Wiedergabe des Slogans im Artikel als zulässige historische Berichterstattung gilt oder gegen die Symbolverbote verstößt. Der Fall war zunächst von Hessen Gegen Hetze an das BKA gemeldet worden, bevor er an die bayerischen Ermittler übergeben wurde.

Die Untersuchungen sollen klären, ob die Verwendung des Slogans durch das Blog als rechtmäßige historische Referenz einzustufen ist oder gegen die gesetzlichen Beschränkungen für Symbolik verstößt. Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Fall Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Parolen in den Medien erlangen. Das Ergebnis könnte zudem die Grenzen zwischen historischer Berichterstattung und dem Verbot von Symbolen nach deutschem Recht neu definieren.

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