Hamburger Gericht verurteilt Hassrede in der U-Bahn zu 1.000 Euro Strafe
Franz-Xaver OderwaldHamburger Gericht verurteilt Hassrede in der U-Bahn zu 1.000 Euro Strafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, nachdem er in der U-Bahn einen anderen Fahrgast wegen dessen sexueller Orientierung beleidigt und bedroht hatte.
Der Vorfall begann, als Tibor P., der zuvor in einem Schwulenclub gewesen war, die U-Bahn bestieg, um nach Hause zu fahren. Michael W. griff ihn sofort mit hetzerischen Beschimpfungen an, nannte ihn unter anderem "Bazillus", "Seuche" und "Schwuchtel". Zudem machte er sich abfällig über Tibor P.s Lackschuhe lustig.
Eine weibliche Zeugin und ein weiterer Fahrgast, Tolga G., schritten ein, um die verbale Attacke zu stoppen. Überwachungsaufnahmen bestätigten später eine kurze Rangelei, obwohl Michael W. bestritt, jemanden körperlich angegriffen zu haben.
Vor Gericht entschuldigte sich Michael W. für sein Verhalten, und Tibor P. nahm die Entschuldigung an. Die Richterin hob den Mut der Zeugin hervor, die sich gegen die Beleidigungen gestellt hatte. Gleichzeitig betonte sie, dass solche Äußerungen in der Gesellschaft nicht toleriert werden dürften – sie seien ein Angriff auf die Menschenwürde.
Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Michael W. schließlich wegen Beleidigung und Bedrohung.
Das Urteil sendet ein klares Signal über die rechtlichen Konsequenzen von Hassrede im öffentlichen Raum. Michael W. muss nun die Strafe zahlen, während Tibor P. eine offizielle Anerkennung des erlittenen Unrechts erhielt. Der Fall unterstreicht zudem die Bedeutung von Zuschauern, die sich gegen diskriminierendes Verhalten stellen.






