13 February 2026, 05:17

Freispruch für Hannoveraner nach umstrittenem Facebook-Post gegen Oberbürgermeister Onay

Ein Plakat an einer Wand mit einer Person in einer schwarzen Kapuzenjacke und Maske mit einem strengen Gesichtsausdruck, mit der fetten weißen Schrift "Das ist Nazi-Gewalt" darauf.

Freispruch für Hannoveraner nach umstrittenem Facebook-Post gegen Oberbürgermeister Onay

Ein Hannoveraner Gericht hat einen Mann freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, auf Facebook zu Gewalt gegen den Oberbürgermeister der Stadt aufzustacheln. Christian H. musste sich wegen eines Beitrags in der Hannover-Gruppe verantworten, in dem er angeblich gefordert hatte, Belit Onay, Hannovers Grünen-Oberbürgermeister, zu hängen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob seine Äußerungen nach deutschem Recht strafbare Grenzen überschritten hatten.

Das Urteil fiel, nachdem ein Richter keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche Straftat fand. Christian H. hatte argumentiert, der Beitrag sei als Satire gemeint gewesen, und betonte, er unterstütze Onays Politik sogar.

Der Streit begann mit einem Post in der Hannover-Gruppe, einer lokalen Facebook-Community, die ursprünglich zum Austausch von Nachrichten und Fotos gegründet worden war. Mit der Zeit wuchs die Gruppe auf etwa 93.000 Mitglieder an, mit täglichen Interaktionen von bis zu 200.000 Nutzern. Christian H., einer der aktivsten Beitragenden, kritisierte in seinen Posts häufig die Hannoversche Stadtregierung.

In dem Beitrag, der den Prozess auslöste, schrieb er: "Die überwältigende Mehrheit dieser Gruppe möchte Belit am Galgen auf dem Opernplatz sehen… Moment, ich muss mich korrigieren – er heißt doch Grüner Sultan, oder?" Die Staatsanwaltschaft sah darin eine strafbare Aufforderung zu Gewalt nach deutschem Recht. Christian H. legte gegen einen Strafbefehl über 900 Euro Widerspruch ein, woraufhin es zu einer öffentlichen Verhandlung kam.

Während des Verfahrens prüfte der Richter, ob der Beitrag gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs verstieß, der die Belohnung oder Billigung schwerer Straftaten unter Strafe stellt. Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass die Anklage nicht nachweisen konnte, dass Christian H. Gewalt verherrlichen wollte. Der Administrator der Gruppe wies zudem auf eine zunehmende Verschärfung des Tons hin, nachdem mehr rechtsextreme Nutzer beigetreten waren – ohne dass jedoch Moderationsregeln eingeführt worden wären.

Christian H. beharrte darauf, seine Worte seien überzogene Kritik und keine ernst gemeinte Drohung gewesen. Sein Ziel sei es gewesen, eine Diskussion anzustoßen, nicht aber, zu Gewalt gegen den Oberbürgermeister aufzurufen.

Mit dem Freispruch muss Christian H. keine weiteren Konsequenzen für den Beitrag fürchten. Der Fall zeigt die rechtlichen Herausforderungen auf, die mit der Abgrenzung zwischen hetzerischer Rhetorik und strafbarer Anstiftung in sozialen Medien einhergehen. Die Hannover-Gruppe bleibt weiterhin aktiv, auch wenn sich Tonfall und Zusammensetzung der Mitglieder weiterentwickeln.