23 February 2026, 21:07

Göttingen erlaubt erstmals öffentlichen Ruf des Muezzins zum Fastenbrechen

Ein detailliertes Bild des Berliner Heilig-Kreuz-Kirchhofs mit einem Turm und einem Glockenturm auf einem Blatt Papier mit handschriftlichem Text.

Göttingen erlaubt erstmals öffentlichen Ruf des Muezzins zum Fastenbrechen

Göttingens DITIB-Muslimgemeinschaft wird erstmals am 24. Februar 2026 den Ruf des Muezzins öffentlich übertragen. Der Anlass markiert das Fest des Fastenbrechens zum Ende des Ramadan und folgt auf Gespräche unter lokalen Religionsvertretern. Stadtverantwortliche und Glaubensgemeinschaften haben sich zu der Entscheidung geäußert und betonen dabei Transparenz sowie die Achtung der Religionsfreiheit.

Die Ankündigung erfolgte nach Beratungen am "Runden Tisch der Religionen" in Göttingen, wo Vertreter verschiedener Glaubensrichtungen ihre Positionen austauschten. Superintendent Dr. Frank Uhlhorn von der evangelischen Kirche und Dechant Wigbert Schwarze von der katholischen Kirche waren sich einig, dass der öffentliche Raum religiösen Praktiken offenstehen solle – vorausgesetzt, sie halten sich an klare Regeln. Oberbürgermeisterin Petra Broistedt unterstrich dies und erklärte, die Religionsfreiheit schütze sowohl sichtbare als auch hörbare Ausdrucksformen des Glaubens für alle Gemeinschaften.

Ali Serkan Şahbaz, Sprecher der DITIB-Gemeinde, stellte klar, dass der Ruf des Muezzins eine liturgische Einladung sei – keine politische Aussage oder Missionierungsversuch. Die Gemeinschaft habe zugesichert, den Ruf rücksichtsvoll und im Rahmen festgelegter Richtlinien durchzuführen. Um Fragen zu beantworten, sind ein offener Austausch am 17. März 2026, ein "Tag der offenen Moschee" am 26. März sowie eine Podiumsdiskussion am 30. März geplant.

Auf der Stadtwebsite ist mittlerweile ein FAQ-Bereich zum Gebetsruf eingerichtet. Jaqueline Jürgenliemk, Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Göttingens, begrüßte die Initiative als "Schritt hin zu mehr Akzeptanz und gegen Antisemitismus". Bisher gibt es jedoch keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben für solche Praktiken in den kommunalen Unterlagen.

Der erste Ruf des Muezzins wird am 24. Februar 2026 ertönen. Die DITIB-Gemeinde plant begleitende Aufklärungsarbeit, um ihr Vorgehen zu erklären. Die Gespräche zwischen Religionsvertretern und Stadtverantwortlichen haben gezeigt, wie wichtig eine regulierte religiöse Ausdrucksform im öffentlichen Raum ist. Die Veranstaltungen im März bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich weiter zu informieren und Fragen zu stellen.