24 February 2026, 20:42

Lebenslange Haft für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder

Eine Liniengrafik, die die Homicide-Offending nach Alter des Täters und Waffengebrauch von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem Text.

Ex-Partner vor Kindern erstochen - lebenslänglich - Lebenslange Haft für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder

Ein Mann ist wegen des brutalen Mordes an seiner Ex-Partnerin vor den Augen ihrer gemeinsamen Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Bluttat ereignete sich im Mai vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in Nienburg an der Weser. Das Gericht stellte fest, dass die Tat von Hass und der Überzeugung getragen war, das Opfer "habe den Tod verdient".

Das Paar, entferntere Cousins, hatte sich Ende 2024 über TikTok kennengelernt und bereits drei bis vier Wochen später in einer jesidischen Zeremonie geheiratet. Sie hatten einen gemeinsamen 13-jährigen Sohn und lebten als Paar zusammen, bis die Beziehung endete. Nach der Trennung gingen beide neue Beziehungen ein, doch der Angeklagte konnte die Trennung nicht akzeptieren.

Die Frau war nach einem gewalttätigen Streit aus der gemeinsamen Wohnung geflohen, aus Angst um ihre Sicherheit. Später suchte sie polizeilichen Schutz, nachdem sie Todesdrohungen des Angeklagten erhalten hatte. Trotzdem setzte dieser seine Drohungen fort, schrieb sich selbst Nachrichten und schwor, zum Mörder zu werden.

Am 12. Mai 2025 setzte er seine Ankündigung in die Tat um: Bei Tageslicht erstach er die 33-jährige Mutter von fünf Kindern vor den Augen der Kinder mindestens zehnmal. Nach der Tat wurde er mit blutverschmierten Händen und dem Messer noch in seinem Besitz festgenommen.

Während des Prozesses bezeichnete die Staatsanwaltschaft den Mord als "beinahe beispiellos in seiner Brutalität" und forderte lebenslange Haft mit Feststellung besonderer Schwere der Schuld. Ein Sachverständiger bestätigte, dass der Angeklagte trotz leichter intellektueller Beeinträchtigung und Impulsivität voll einsichts- und schuldfähig war. Die Vorsitzende Richterin stellte fest, dass die Tat von Hass und niederen Beweggründen geprägt war.

Das Gericht verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft und kam zu dem Schluss, dass seine Tat gezielt und von Rachegedanken getragen war. Die Kinder der Getöteten wurden Zeugen der Bluttat und tragen schwerwiegende psychische Folgen davon. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die verheerenden Auswirkungen häuslicher Gewalt und die Versäumnisse im Schutz gefährdeter Personen.