24 February 2026, 21:59

Marode Brücken an der B188 werden ersetzt – Eigentümer erhält Entschädigung für Grundstücksnutzung

Eine Baustelle mit einem großen Haufen schwarzer Rohre in der Mitte, umgeben von einem Metallzaun, einem Bagger auf der rechten Seite, Fahrzeugen auf der linken Seite und diversen Baustoffen und Bäumen im Hintergrund.

Marode Brücken an der B188 werden ersetzt – Eigentümer erhält Entschädigung für Grundstücksnutzung

Zwei marode Brücken entlang der Bundesstraße B188 bei Brenneckenbrück sollen nach jahrelanger Planung bald ersetzt werden. Für das Vorhaben wird ein Teil eines privat genutzten Grundstücks benötigt, was zu rechtlichen Schritten für eine Entschädigung führt. Die Behörden haben das öffentliche Interesse an den Bauarbeiten bestätigt und die Verkehrssicherheit höher gewichtet als die Einwände des Eigentümers.

Der Brückenersatz befindet sich seit mehreren Jahren in der Planung. Im Oktober 2021 erließen die zuständigen Stellen einen rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschluss, der die Inanspruchnahme des Privatgrunds für den Bau bestätigt. Die neuen Bauwerke entstehen an denselben Standorten wie die bestehenden Brücken, doch zusätzlich wird eine vorübergehende nördliche Umgehungsstraße angelegt – wofür ein Abschnitt des Grundstücks Zum Wiesengrund benötigt wird.

Das betroffene Gelände umfasst ein Wohn- und Geschäftsgebäude, das derzeit als Kurzzeitmiete unter dem Namen "Handwerkerzimmer" vermarktet wird. Der genaue Wert des Grundstücks vor Beginn des Projekts ist unklar, doch der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Gifhorn sieht vor, dass eine Entschädigung gezahlt werden muss. Die genaue Höhe wird später in einem separaten Bewertungs- oder Enteignungsverfahren festgelegt, wobei bisher keine weiteren Details zu diesem Prozess bekannt gegeben wurden.

Die Behörden begründen den Eingriff mit dringenden Verkehrssicherheitsbedenken. Der öffentliche Nutzen der Brückenneubauten wurde als höher eingestuft als die Einwände des Eigentümers, sodass das Projekt auf Basis der geltenden Vorschriften voranschreiten kann.

Die Brückenersatzbauten werden wie geplant umgesetzt, wobei die vorübergehende Umgehungsstraße und die neuen Bauwerke auf dem enteigneten Gelände entstehen. Der Grundstückseigentümer erhält eine Entschädigung, deren genaue Höhe jedoch noch festzulegen ist. Die Bauarbeiten sollen sich an den genehmigten Zeitplan halten, wobei die Verkehrssicherheit weiterhin die zentrale Begründung für die Maßnahmen bleibt.