Neue Friedhofsatzung: Kostenlose Bestattung für "Engelskinder" und transparente Gebühren
Franz-Xaver OderwaldNeue Friedhofsatzung: Kostenlose Bestattung für "Engelskinder" und transparente Gebühren
Am 29. April 2026 steht eine neue Friedhofsatzung zur Abstimmung im Stadtrat an. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebühren vor und führt zudem einen eigenen Bestattungsbereich für "Engelskinder" ein – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Für diese Beerdigungen fallen für die Eltern keine zusätzlichen Kosten an, was ihnen in dieser schwierigen Zeit Unterstützung bieten soll.
Die überarbeitete Satzung zielt darauf ab, die Finanzierung der Friedhöfe transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden schrittweise auf eine vollständige Kostendeckung umgestellt, wobei die Stadt jedoch weiterhin einen Teil der Grabstellenkosten subventioniert. Gleichzeitig steigt die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Einige Änderungen entlasten finanziell in anderen Bereichen: Aktualisierte Berechnungsmethoden ermöglichen Gebührenreduzierungen bei bestimmten Leistungen. Urnenrasengräber sind künftig für zwei Bestattungen nutzbar, und individuelle Grabkennzeichen werden erlaubt. Durch diese Anpassungen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro.
Falls der Entwurf angenommen wird, verändern die neuen Regelungen den Betrieb der städtischen Friedhöfe grundlegend. Trauernde Familien profitieren von einem eigenen Bereich für "Engelskinder" ohne zusätzliche Belastung. Die finanziellen Anpassungen sollen zudem Nachhaltigkeit und die weitere Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Einklang bringen.






