03 March 2026, 17:14

Niedersachsen plant Erschwerniszulage für Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten

Ein Plakat mit der Aufschrift "Beende den Job: Gesundheit sollte ein Recht sein, nicht ein Privileg" und eine Karte mit der Aufschrift "Mache niedrigere Gesundheitskosten permanent und schließe die Versorgungslücke für amerikanische Familien."

Niedersachsen plant Erschwerniszulage für Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten

Die Landesregierung Niedersachsens hat einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung der Härtefallzulagenverordnung vorgelegt. Die Aktualisierung richtet sich vor allem an Beamte, die als Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten tätig sind. Derzeit läuft eine zweite Runde der Beteiligung der Interessenvertreter, um Feedback zu den geplanten Änderungen einzuholen.

Der neue Entwurf sieht eine Erschwerniszulage vor, die die hohen Anforderungen und die Verantwortung würdigen soll, denen Notfallsanitäter in ihrem Berufsalltag ausgesetzt sind. Die Zulage soll jedoch nur für Beschäftigte in den Entgeltgruppen bis einschließlich A 8 gelten.

Einige Kommunen hatten die Herausforderungen bereits durch eine Höhergruppierung der Stellen auf die Entgeltgruppe A 9 adressiert. Die überarbeitete Verordnung berücksichtigt dies und stellt sicher, dass es keine Überschneidungen mit bereits vorgenommenen Anpassungen gibt. Unklar bleibt jedoch, wie viele Kommunen eine solche Aufwertung bereits umgesetzt haben – aktuelle Daten liefern hierzu keine konkreten Zahlen.

Ziel der geplanten Änderungen ist eine angemessene Vergütung der anspruchsvollen Tätigkeit von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Die Interessenvertreter werden den Entwurf nun prüfen, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, wie die Zulage in den kommunalen Rettungsdiensten Niedersachsens umgesetzt wird.