07 April 2026, 14:46

Sachsen-Anhalt: Fast 1000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz

Fast 1.000 Sachsen-Anhalter ändern Geschlechtseintrag

Sachsen-Anhalt: Fast 1000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz

Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts

Seit der Einführung im November 2024 haben 976 Menschen in Sachsen-Anhalt ihre offiziellen Eintragungen zum Geschlecht aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren für alle, die ihren eingetragenen Geschlechtseintrag ändern möchten.

Das Selbstbestimmungsgesetz trat Ende 2024 in Kraft und ermöglicht es Betroffenen, ihren Geschlechtseintrag mit minimalem bürokratischem Aufwand anzupassen. Laut Behördenangaben handelt es sich bei den Antragstellern fast ausnahmslos um Erwachsene – die genaue Zahl der Minderjährigen wurde jedoch nicht bekannt gegeben. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler behauptete, dass etwa 40 der 976 Änderungen Jugendliche betrafen, wobei die meisten Wechsel von weiblich zu männlich erfolgten.

Nur vier Personen haben nach einer ersten Änderung ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal korrigieren lassen. Die Landesregierung bestätigte diese Fälle, gab jedoch keine weiteren Details preis. Unterdessen bezeichnete der Fachverband der Standesämter die Reform als weitgehend erfolgreich: Die Nachfrage sei hoch, Missbrauchsfälle blieben die Ausnahme.

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Bereits jetzt werden mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Seit mehreren Monaten ist das Gesetz in Kraft – fast tausend Menschen haben das vereinfachte Verfahren bereits genutzt. Während die meisten Änderungen reibungslos verliefen, gab es vereinzelt Wiederholungsanträge oder Anträge von Minderjährigen. Die Behörden beobachten die Auswirkungen der Reform weiter, während die Debatten über künftige Anpassungen anhalten.

Quelle