26 February 2026, 07:21

Stuttgart verweigert Vortrag zu Israel – Bündnis klagt auf Schadensersatz

Eine detaillierte Karte Israels von 1850 bis 1920, die die Zeit der Richter zeigt, mit Städten, Dörfern und Grenzen, begleitet von informativem Text.

Stuttgart verweigert Vortrag zu Israel – Bündnis klagt auf Schadensersatz

In Stuttgart ist ein Rechtsstreit entbrannt, nachdem die Stadt kurzfristig einen Mietvertrag für einen geplanten Vortrag des Ökonomen Shir Hever gekündigt hat. Das Stuttgarter Bündnis für einen gerechten Frieden im Nahen Osten, das die Veranstaltung organisiert hatte, hat nun Klage auf Schadensersatz gegen die Stadt eingereicht.

Die Absage erfolgte nur wenige Tage vor Hevers geplantem Auftritt über die wirtschaftliche und politische Lage Israels im Holbornschen Haus in Heidelberg.

Das Bündnis hatte den Veranstaltungsort für Hevers Vortrag gebucht, der den Titel trug: "Israel am Ende? Nach zwei Jahren Krieg in Gaza ist das Land wirtschaftlich, demografisch und moralisch isoliert". Hever, bekannt für seine kritische Haltung zur israelischen Besatzungspolitik und seine Unterstützung der BDS-Bewegung, sollte über die wirtschaftlichen Folgen des Konflikts sprechen.

Stuttgarts Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) begründete die Absage mit Hevers Verbindungen zur Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten. Der deutsche Verfassungsschutz stuft diese Gruppe als "gesichert extremistisch" ein. Die Stadt argumentierte, die Durchführung der Veranstaltung würde gegen die aktualisierte Nutzungsrichtlinie für städtische Räumlichkeiten in Heidelberg verstoßen.

Das Bündnis wies die Begründung der Stadt als "absurde" zurück. Es verwies darauf, dass der Mietvertrag vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie abgeschlossen worden sei, und behauptete, die Stadt habe die Kosten bereits gedeckt. Als Reaktion fordert es nun 412,93 Euro als Entschädigung – darunter Hevers Reisekosten und Honorar – zuzüglich Zinsen.

In den verfügbaren Quellen finden sich keine öffentlichen Stellungnahmen der Bundesregierung oder des Bundesinnenministeriums zu den Vorwürfen des Bündnisses oder der Einstufung durch den Verfassungsschutz.

Der Prozess wird klären, ob die Stadt für die kurzfristige Absage Schadensersatz leisten muss. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter dafür haben, wie Kommunalbehörden künftig mit Veranstaltungen umgehen, die mit vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen in Verbindung stehen. Bis dahin bleiben beide Seiten unnachgiebig in ihren Positionen.