Tödlicher American-Bully-XL-Angriff entfacht Debatte über gefährliche Hunderassen
Bekir KochTödlicher American-Bully-XL-Angriff entfacht Debatte über gefährliche Hunderassen
Ein tödlicher Angriff durch einen American Bully XL in Niedersachsen hat die Debatte über die rassespezifischen Hundegesetze in Deutschland neu entfacht. Bei dem Vorfall wurde ein 33-jähriger Mann in Lohne von seinem eigenen Haustier getötet. Obwohl die Rasse selbst nicht offiziell als gefährlich eingestuft ist, stammt sie von Hunden ab, die in Deutschland den Regelungen für gefährliche Hunderassen unterliegen.
Der American Bully XL geht auf Kreuzungen zwischen dem American Pit Bull Terrier und dem American Staffordshire Terrier zurück – beides Rassen, die in Deutschland als gefährlich gelten und Einschränkungen unterliegen. Bundesweit ist bereits der Import von Pit Bull Terriern, Staffordshire Bull Terriern, American Staffordshire Terriern und Bull Terriern verboten. Die Besitzregelungen variieren jedoch zwischen den 16 Bundesländern.
Zwölf Bundesländer führen Listen mit "gefährlichen" Hunden, wobei sechs davon explizit Rassen wie den Pit Bull Terrier und den American Staffordshire Terrier nennen. Bayern etwa unterteilt seine Liste in Hunderassen, die stets als gefährlich gelten, und solche, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Hamburg hingegen führt vier Rassen – American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier – ohne weitere Differenzierung auf. Nordrhein-Westfalen erlegt Besitzern dieser Rassen und deren Mischlingen strenge Auflagen auf, darunter Genehmigungspflichten, Sachkundenachweise und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Der Deutsche Tierschutzbund argumentiert, dass allein die Rasse nicht über das Verhalten eines Hundes entscheidet. Stattdessen fordert er verpflichtende Sachkundenachweise für alle Hundehalter sowie strengere Ausbildungsstandards für Fachkräfte. Diese Position unterstreicht die anhaltende Spannung zwischen rassespezifischen Gesetzen und den Forderungen nach einer stärkeren Verantwortung der Halter.
Nach geltendem Recht müssen Besitzer gelisteter Rassen volljährig sein, Sachkunde nachweisen und ihre Zuverlässigkeit belegen. Die Anforderungen sollen Risiken minimieren, bleiben aber regional uneinheitlich.
Der Angriff in Lohne hat die Lücken in den deutschen Hundeverordnungen offengelegt. Zwar wird der American Bully XL nicht offiziell als gefährlich eingestuft, doch seine Abstammung verbindet ihn mit den regulierten Rassen. Behörden und Tierschützer diskutieren weiterhin, ob strengere Qualifikationen für Halter oder überarbeitete Rasselisten künftige Vorfälle verhindern könnten.