04 April 2026, 14:27

Über 1.200 Apotheken kämpfen gegen Rückforderungen der SVLFG wegen fehlender Chargennummern

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma in 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Über 1.200 Apotheken kämpfen gegen Rückforderungen der SVLFG wegen fehlender Chargennummern

Über 1.200 Apotheken in Deutschland sehen sich mit Rückforderungsansprüchen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft SVLFG konfrontiert. Der Grund: Fehlende Chargennummern auf elektronischen Rezepten für bestimmte hochpreisige Medikamente. Die insgesamt geforderte Summe beläuft sich mittlerweile auf fast 10.000 Euro.

Das Problem begann im Februar 2025, als Apotheken Rückforderungsbescheide für Rezepte erhielten, denen patientenbezogene Chargennummern fehlten. Betroffen war unter anderem Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke in Westhofen. Seine Apotheke wurde aufgefordert, die Kosten für zwei teure Arzneimittel zu erstatten: Imraldi 40 mg (Adalimumab) und Pemazyre 9 mg (Pemigatinib). Dayyoub reagierte umgehend mit einem Widerspruch.

Bis Ende letzten Jahres hatte die SVLFG über den Dienstleister Spektrum K zahlreiche Rückforderungsbescheide verschickt. Allein in Rheinland-Pfalz waren rund 30 Apotheken betroffen, bundesweit insgesamt 1.248. Nach deutschem Recht dürfen Krankenkassen Gelder zurückfordern, wenn Chargennummern fehlen – insbesondere bei kostspieligen Therapien.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kritisiert diese Abzüge als rechtswidrig. Die Begründung: Den Kassen entstünden dadurch keine finanziellen Nachteile, und die Arzneimittelsicherheit bleibe unberührt. Um betroffene Apotheken zu unterstützen, wird derzeit ein Musterwiderspruch vorbereitet.

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Die SVLFG hält indes an den Rückforderungen fest, während Apotheken und der DAV sich gegen die Forderungen wehren. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob fehlende Chargennummern finanzielle Sanktionen rechtfertigen. Betroffene Apotheken müssen nun entscheiden, ob sie die Ansprüche anfechten oder den Rückforderungen nachkommen.

Quelle