14 February 2026, 05:19

Zoll deckt illegale Beschäftigung auf: Sexarbeiterin und Lkw-Fahrer ohne Aufenthaltstitel

Eine Gruppe von Menschen hält ein Banner mit der Aufschrift "Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen" und eine Flagge, mit Straßenlaternen, Bäumen, Kränen, einem Gebäude und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

Zoll deckt illegale Beschäftigung auf: Sexarbeiterin und Lkw-Fahrer ohne Aufenthaltstitel

Zollbehörden in Niedersachsen haben bei jüngsten Kontrollen zwei getrennte Fälle von illegal beschäftigten Personen aufgedeckt. In Göttingen wurde eine Südamerikanerin ohne Aufenthaltstitel als Sexarbeiterin ohne gültige Erlaubnis entdeckt. Parallel dazu stießen die Ermittler in Goslar auf einen undokumentierten Lkw-Fahrer aus einem nicht zur EU gehörenden osteuropäischen Land, dem die erforderlichen Arbeitserlaubnisse fehlten.

Die Frau in Göttingen hatte ihre Tätigkeit in einer Privatwohnung ausgeübt, in der sich auch ein Kinderzimmer befand – ein Verstoß gegen das Prostituiertenschutzgesetz. Wie die Behörden später bestätigten, verfügte sie weder über einen legalen Aufenthaltstitel noch über die für Sexarbeit vorgeschriebene Erlaubnis. Zudem war sie zuvor bereits an der deutsch-schweizerischen Grenze abgewiesen worden, hatte anschließend einen Asylantrag gestellt und sich danach abgesetzt.

Gegen die Frau laufen nun strafrechtliche Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts. Zudem wurde sie angewiesen, die Wohnung, in der sie gearbeitet hatte, zu verlassen.

In einem weiteren Fall identifizierten Zollfahnder in Goslar einen undokumentierten Lkw-Fahrer aus einem nicht-europäischen osteuropäischen Land. Auch ihm fehlten die notwendigen Arbeitsgenehmigungen; zudem wird gegen ihn wegen illegalen Aufenthalts ermittelt. Die Untersuchungen gegen seinen Arbeitgeber und das beauftragende Unternehmen dauern noch an.

Offizielle Statistiken zur Gesamtzahl ähnlicher Fälle von nicht lizenzierter Sexarbeit oder illegaler Beschäftigung in Niedersachsen und Thüringen der vergangenen zwei Jahre gibt es nicht. Deutsche Behörden erfassen und veröffentlichen solche Daten nicht systematisch in umfassender Form.

Beide Personen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen wegen ihres undokumentierten Status rechnen. Während die Sexarbeiterin die Räumlichkeiten verlassen muss, hat der Fall des Lkw-Fahrers zu weiteren Prüfungen seines Arbeitgebers geführt. Die Ermittlungen zu möglichen Verstößen in beiden Fällen laufen weiterhin.