Wildkräuter sammeln: Wo es erlaubt ist und welche Strafen drohen
Franz-Xaver OderwaldWildkräuter sammeln: Wo es erlaubt ist und welche Strafen drohen
In Deutschland ist das Sammeln von Wildkräutern und -pflanzen eine gängige Praxis – sei es zur Tierfütterung oder für die eigene Küche. Doch strenge Vorschriften regeln, wo und wie dies erlaubt ist. Die Gesetze unterscheiden sich je nach Bundesland, und Verstöße, besonders in Schutzgebieten, können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Nach dem Handstraußprinzip (§ 39 BNatSchG) dürfen Bürger kleine Mengen wild wachsender Pflanzen wie Bärlauch für den persönlichen Bedarf pflücken. Dies gilt jedoch nur auf nicht geschützten Flächen wie bestimmten Wiesen oder Feldern. In Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen geschützten Zonen ist das Sammeln hingegen verboten – die Strafen können je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen.
Selbst dort, wo das Pflücken erlaubt ist, wird dringend empfohlen, die Erlaubnis des Grundstückseigentümers einzuholen. In Schleswig-Holstein ist das Betreten von Ackerland generell untersagt. Andere Bundesländer schränken den Zutritt während der Wachstumsphase ein, um Schäden durch Betreten zu vermeiden.
Das Betreten von Wiesen kann Ernteertrag und Landwirtschaft beeinträchtigen. Zwar gestatten einige Gebiete vorsichtiges Sammeln, doch viele landwirtschaftlich genutzte Flächen bleiben für die Allgemeinheit gesperrt. Weitere Hinweise bietet der Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?".
Die Regeln zum Pflücken von Wildpflanzen sind zwar klar, variieren jedoch regional. Wer Wildkräuter sammeln möchte, sollte sich über die örtlichen Bestimmungen informieren und gegebenenfalls die Zustimmung des Grundbesitzers einholen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen – insbesondere in geschützten Naturgebieten.






